Diskussion im Plenum über die Defnition laut Psychotherapiegesetz:
Pschyotherapie ist "die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern" (BGBl. 361/1990)
Folgenden Aspekte werden in der Folge genauer bertrachtet:
- Heilung x Reifung
- Anforderungen aufgrund der Interaktion und Beziehung zwischen Klient*innen und Psychotherapeut*innen
- Laienanalyse x Universitäre Ausbildung
- Unterschiedliche Annerkennungsstatus von Methoden in unterschiedlichen Ländern
- wissenschaftlichen Anerkennung und Quellberuf der Therapeut*in
